In Deutschland steigt der Bedarf an Batterie-Energiespeichersystemen (BESS) kontinuierlich. Dies ist nicht nur eine Folge der Energiewende und der zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien, sondern auch eine Reaktion auf die steigenden Anforderungen an Netzstabilität und Versorgungssicherheit. Mit der wachsenden Anzahl von BESS-Anlagen rückt jedoch auch die Frage der Baukostenzuschüsse (BKZ) verstärkt in den Fokus der Betreiber.
Im November 2024 hat die 8. Beschlusskammer der Bundesnetzagentur (BNetzA) ein Positionspapier veröffentlicht, das eine Konkretisierung der Regelungen zum Baukostenzuschuss vorsieht. Darin wird klargestellt, dass nicht nur Industrieanlagen und Großverbraucher, sondern auch Batterie-Energiespeichersysteme zu den Anlagen gehören, für die ein BKZ fällig wird.
Hintergrund des Baukostenzuschusses (BKZ)
Der Baukostenzuschuss ist eine einmalige Zahlung, die Netzanschlussnehmer leisten, um sich anteilig an den Kosten für den Ausbau der Netzkapazitäten zu beteiligen. Diese Kosten ergeben sich aus der maximal vereinbarten Anschlussleistung und der benötigten Netzkapazität. Ziel des BKZ ist es, eine verursachungsgerechte Kostenverteilung sicherzustellen und einen Anreiz für die effiziente Nutzung der vorhandenen Netzressourcen zu schaffen.
Voraussetzungen für den BKZ
Voraussetzung für die Erhebung eines Baukostenzuschusses ist, dass die betreffende Anlage ganz oder teilweise dem Versorgungsgebiet zugeordnet werden kann, in dem der Anschluss erfolgt. Dabei spielt die Netzebene, auf der der Anschluss realisiert wird, eine wesentliche Rolle.
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen für den Baukostenzuschuss hängen von der jeweiligen Netzebene ab. Im Niederspannungsbereich ist der Baukostenzuschuss gemäß § 11 Abs. 1 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) auf 50 % der tatsächlichen Netzanschlusskosten begrenzt.
Für höhere Spannungsebenen hingegen gilt eine andere Regelung. Hier kommt § 17 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zur Anwendung, der eine differenzierte Regelung zur Kostentragung vorsieht. Diese unterschiedlichen Vorgaben spiegeln die verschiedenen Anforderungen und Kostenstrukturen je nach Netzebene wider.
Bisherige Berechnung des Baukostenzuschusses
Die Berechnung des Baukostenzuschusses erfolgt auf Grundlage eines Leistungspreismodells und wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst.
Ein wichtiger Aspekt ist die Netzebene, da die Höhe des Zuschusses mit der Spannungsebene steigt. Anschlüsse auf höheren Spannungsebenen sind in der Regel mit höheren Kosten verbunden, was sich entsprechend auf den Zuschuss auswirkt.
Darüber hinaus spielen regionale Unterschiede eine wesentliche Rolle. In Gebieten mit einer hohen Netzbelastung können die Baukostenzuschüsse tendenziell höher ausfallen, während in Regionen mit einer geringeren Netzbeanspruchung die Zuschüsse in der Regel niedriger sind.
Ein weiterer entscheidender Faktor sind die Standortbedingungen: Bestehen bereits ausreichend Netzanschlüsse vor Ort, so können die Baukostenzuschüsse aufgrund vorhandener Kapazitäten geringer ausfallen. Fehlen diese Kapazitäten jedoch, sind die Kosten für den Bau eines neuen Anschlusses entsprechend höher und somit auch der Baukostenzuschuss.
Berechnung gemäß dem Positionspapier der Bundesnetzagentur
Das Positionspapier der BNetzA sieht nun vor, dass der BKZ künftig auf dem arithmetischen Mittel des aktuellen Leistungspreises und der Leistungspreise der letzten fünf Jahre basieren soll. Das soll dazu beitragen Schwankungen zu mildern und die Planungssicherheit zu steigern.
Ziel des Positionspapiers ist es, die Belastung gezielt nach Netzanforderungen zu steuern, also Standorte mit hohem Netzbedarf künftig stärker zu belasten, während Regionen mit ungenutzten Kapazitäten entlastet werden sollen.
Um dies umzusetzen, wird ein Modell mit fünf Stufen eingeführt, das Belastungen zwischen 20% und 100% vorsieht. Netzbetreiber können so bei der Festlegung des BKZ berücksichtigen, wie vorteilhaft ein Standort für das Gesamtsystem ist. Die BNetzA hat dazu eine Karte veröffentlicht, die die Zuordnung der verschiedenen Stufen in den Netzregionen zeigt.
Bedeutung für Batteriespeicher
Soweit gesetzliche Regelungen die Erhebung eines Baukostenzuschusses verbieten, können auch Betreiber von BESS hiervon profitieren. So ist der BKZ für Grünstromspeicher unzulässig (§§ 17, 3 Nr. 1 EEG).
Dagegen unterfallen Graustromspeicher nicht dieser Privilegierung. Die Ausführungen im Positionspapier finden also auch auf den Netzanschluss von Graustromspeichern Anwendung. Bei der Berechnung des BKZ wird außerdem ausschließlich berücksichtigt, wie hoch die Leistung des BESS bei Strombezug aus dem Netz ist.
Fazit
Die zunehmende Bedeutung von Batterie-Energiespeichersystemen erfordert klare und transparente Regelungen zur Kostentragung für Netzanschlüsse. Das Positionspapier der Bundesnetzagentur schafft hier eine wichtige Orientierung für Betreiber von BESS-Anlagen. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen und Berechnungsgrundlagen vertraut machen, um die finanzielle Planung ihrer Projekte entsprechend anpassen zu können.