Unsere Mandanten aus der Energiewirtschaft betreuen wir insbesondere bei Fragen rund um das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Wir bieten zudem rechtliche Beratung für Allgemeine Geschäftsbedingungen für Energielieferungen und damit verbundene Dienstleistungen sowie für die Anschaffung und den Betrieb von Kraftwerken.
Energielieferverträge (Strom, Gas, Wärme)
Contracting-Verträge
Netzanschlussverträge
Gestattungsverträge und Dienstbarkeiten für Leitungen
Erstellung von AGB für die Verpachtung von Versorgungsanlagen (z. B. PV-Anlage, Speicher, Heizung)